Persönliches Budget plus e.V.

Häufig gestellte Fragen

und Antworten

Wer hat die Möglichkeit, ein Persönliches Budget zu beantragen?

Sie haben Anspruch auf Ihr Persönliches Budget, wenn Sie psychisch, körperlich oder geistig beeinträchtigt sind und Anspruch auf sogenannte Rehabilitationsleistungen haben. Sie bekommen das Persönliche Budget auch dann, wenn Sie von einer Behinderung bedroht sind (z.B. durch schwierige Lebensumstände). Sie entscheiden selbst, welche Hilfen für Sie am besten sind und wer Sie unterstützen soll, Sie werden Käufer, Kunde oder Auftraggeber.

Mit wem arbeiten die Anbieter von Persönliches Budget plus e.V. vorwiegend?

Wir arbeiten in erster Linie mit Menschen, die psychisch erkrankt sind, weil viele Anbieterinnen und Anbieter bei Persönliches Budget plus e.V. in diesem Bereich der Sozialen Arbeit über sehr viel Praxiserfahrung verfügen. Daneben unterstützen wir aber auch immer wieder Menschen mit einer Suchterkrankung oder Mehrfachdiagnosen.

Was muss ich tun, um ein Persönliches Budget zu bekommen? Welche Formalitäten sind nötig?

Um ein Persönliches Budget zu bekommen, benötigen Sie vier Formulare bzw. Schriftstücke:

  • einen formlosen Antrag
    Beim formlosen Antrag schildern Sie mit Ihren eigenen Worten kurz Ihre aktuelle Lebenssituation, Ihre Beeinträchtigungen durch die psychische Erkrankung und die daraus resultierenden Ziele und den Hilfebedarf.
  • einen Sozialhilfeantrag
    Beim Sozialhilfeantrag werden Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüft. Wenn Sie dabei über bestimmte Grenzen kommen, müssen Sie möglicherweise die Hilfe teilweise oder komplett selbst zahlen.
  • einen ärztlichen Bericht
    Beim ärztlichen Bericht stellt ein Arzt (für gewöhnlich ein Neurologe oder ein Psychiater, aber auch ein Hausarzt) fest, ob eine sogenannte “wesentliche Behinderung” vorliegt oder droht. Dies ist Voraussetzung für die Gewährung des Persönlichen Budget.
  • einen Sozialbericht
    Der Sozialbericht stellt Ihre derzeitige Situation in den verschiedenen Lebensbereichen dar. Daraus leitet sich ab, wobei und in welcher Form Sie Hilfe benötigen. Der Sozialbericht wird unter Ihrer Mitwirkung von einer beratenden Stelle (z.B. von einer Sozialpädagogin/eines Sozialpädagogen) eines Sozialpsychiatrischen Dienstes oder eines Klinikums) erstellt.

Diese vier Formulare bzw. Schriftstücke bilden den Antrag auf Persönliches Budget und müssen beim zuständigen Kostenträger (z.B. Bezirk Mittelfranken) eingereicht werden.

Darf ich mir von dem Budget auch Essen und Trinken einkaufen? Oder auch eine Waschmaschine, wenn meine kaputt geht?

Nein. Ein Persönliches Budget ist eine zweckgebundene Geldleistung, für die Sie sich Hilfeleistungen einkaufen können, für andere Zwecke ist es nicht gedacht. Der Bezirk Mittelfranken als vorrangiger Kostenträger verlangt, dass Sie für die Budgetgelder ein eigenes Konto einrichten, damit das Geld vom laufenden Einkommen getrennt ist und alles übersichtlich bleibt. Am Ende des Bewilligungszeitraumes müssen Sie die entsprechenden Rechnungen Ihrer Anbieter und die Kontoauszüge beim Kostenträger zur Überprüfung einreichen.