Seit Januar 2008 gibt es einen Rechtsanspruch
… auf die Hilfeleistung persönliches Budget. Das Persönliche Budget hat das Ziel beeinträchtigten Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben auf allen Ebenen zu ermöglichen. Anspruch auf ein Persönliches Budget haben Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX. Es ist eine alternative Leistungsform der Eingliederungshilfe, die Menschen mit psychischen Erkrankungen eine Art „persönliches Geld = Budget“ zur Verfügung stellt, mit dem sie selbständig und individuell die für sich notwendigen Hilfen einkaufen können.
Es ermöglicht den Betroffenen nicht mehr nur Empfänger*innen staatlicher Hilfeleistungen zu sein. In der Praxis wird gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken der persönliche Hilfebedarf ermittelt und eine Zielvereinbarung abgeschlossen. So können Betroffene in Absprache mit dem Kostenträger selbst bestimmen, welche Hilfen sie benötigen, von wem sie diese Hilfen möchten und wann sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen wollen.
Budgetnehmer*innen können das Budget zeitlich flexibel verwenden und sich die eigenen Helfer*innen selbst auswählen.
Es stellt einen Systemwechsel (Paradigmenwechsel) in der Unterstützung beeinträchtigter Menschen dar.
Durch das Persönliche Budget werden Betroffene zum Auftraggeber*innen für die benötigte Leistung und bestimmen als „Expert*innen in eigener Sache“ was hilfreich und erforderlich ist.
Wie Sie ein persönliches Budget beim Bezirk Mittelfranken beantragen können, finden Sie auf der Seite Infos zum Antragsverfahren
INITIATIVE INKLUSION
Was “Inklusion” bedeutet
Inklusion lässt sich als Weiterentwicklung von Integration betrachten. Das Wort stammt vom lateinischen inclusio ab und bedeutet einschließen – mit einbeziehen.
Dies bedeutet, nicht mehr die beeinträchtigten Menschen müssen ihre Bedürfnisse an die Gegebenheiten der Gesellschaft anpassen, sondern die Gesellschaft ist aufgefordert die Bedingungen so zu verändern, dass die Betroffenen gleichwertig auf allen Ebenen am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
Das Problem wird nicht mehr beim betroffenen Menschen, sondern in den einschränkenden gesellschaftlichen Bedingungen gesehen. Im Sinne der Inklusion werden körperliche/geistige/seelische Einschränkungen nicht als Makel sondern als ein gleichwertiger Ausdruck menschlichen Seins und als eine Bereicherung der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt verstanden.
Inklusion schafft die Voraussetzungen für mehr Individualität und Selbstbestimmung und fordert die Abkehr (staatlicher) Bevormundung von Menschen mit Behinderungen.
Ein Instrument zur Umsetzung der Inklusion ist das Persönliche Budget.