Persönliches Budget plus e.V.

Infos zum Antragsverfahren

So können Sie das Persönliche Budget beantragen

Grundsätzliches zum Antragsverfahren:

Auf der Downloadseite des Bezirks Mittelfranken finden Sie die aktuellen Antragsformulare für das Persönliche Budget, u.a. Sozialhilfeantrag oder eine Vorlage für einen Arztbericht, bzw. Sozialbericht. Scrollen Sie dafür auf der Seite zur Rubrik “Soziales” und weiter zum Schlagwort “Persönliches Budget”.

Weiterhin finden Sie auf dieser Seite auch ein Adressverzeichnis aller Sozialpsychiatrischen Dienste. Die Sozialpsychiatrischen Dienste helfen Ihnen bezüglich des Sozialberichts weiter.

Der Bezirk Mittelfranken kann Ihren Antrag erst dann vollständig bearbeiten, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen.

1. Sie stellen beim Bezirk Mittelfranken einen formlosen Antrag auf Persönliches Budget.
Dies kann auch handschriftlich sein. Darin schildern Sie mit Ihren Worten Ihre momentane Lebenssituation, insbesondere die Beeinträchtigungen, die Sie durch Ihre Erkrankung erfahren, welche Hilfe Sie benötigen und welche Ziele Sie erreichen möchten.

2. Sozialhilfeantrag:
Der Bezirk überprüft damit Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Füllen Sie hierzu den Sozialhilfeantrag aus und fügen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise bei.

3. Sozialbericht:
Der Sozialbericht schildert Ihre derzeitige Situation in den verschiedenen Lebensbereichen. Daraus leitet sich ab, wobei und in welcher Form Sie Hilfe benötigen. Unter Ihrer Mitwirkung erstellt den Sozialbericht eine beratende Stelle, z.B. ein(e) Sozialpädagog(in) eines Sozialpsychiatrischen Dienstes/Beratungsstelle oder eines Klinikums oder bei einem Gesundheitsamt.

4. Ärztlicher Bericht:
Hierbei stellt ein Facharzt (Neurologe, Psychiater) fest, ob eine sog. „wesentliche Behinderung” vorliegt oder droht, was eine Voraussetzung für die Gewährung eines Persönlichen Budgets ist. Die Eingliederungshilfe (§ 29 SGB IX) in Form eines Persönlichen Budgets und die Formalien der Beantragung sind durch das Gesamtplanverfahren gem. §§ 117 – 122 SGB IX geregelt.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns
oder an den Bezirk Mittelfranken wenden.

ServiceZentrum Nürnberg – Bezirk Mittelfranken
Beratung und Information
Wallensteinstr. 61-63
90431 Nürnberg
Tel.: 0911/600 66 98-0
Fax: 0911/600 66 98-99

Die Unterlagen schicken Sie an:

Hausanschrift:
Bezirk Mittelfranken
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
Tel.: 0981/4664-0
Fax: 0981/4664-2399

Postanschrift:
Bezirk Mittelfranken
Postfach 617
91511 Ansbach