Persönliches Budget plus e.V.

Das Persönliche Budget

gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

Das „Persönliche Budget“ soll beeinträchtigten Menschen erlauben, selbstbestimmt und so frei wie möglich zu leben

Aktive Teilhabe an der Gesellschaft durch größtmögliche Eigenverantwortung und Selbstbestimmung

Inklusion bedeutet: Einbeziehung, Dazugehörigkeit und Teilhabe

Seit Januar 2008 gibt es einen Rechtsanspruch

… auf die Hilfeleistung persönliches Budget. Das Persönliche Budget hat das Ziel beeinträchtigten Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben auf allen Ebenen zu ermöglichen. Es ist eine alternative Leistungsform der Eingliederungshilfe, die Menschen mit psychischen Erkrankungen eine Art „persönliches Geld = Budget“ zur Verfügung stellt, mit dem sie selbständig und individuell die für sich notwendigen Hilfen einkaufen können.

Es ermöglicht den Betroffenen nicht mehr nur Empfänger staatlicher Hilfeleistungen zu sein. In der Praxis ermitteln diese gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken Ihren persönlichen Hilfebedarf und schließen eine Zielvereinbarung ab. So können Betroffene in Absprache mit dem Kostenträger selbst bestimmen, welche Hilfen sie benötigen, von wem sie diese Hilfen möchten und wann sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen wollen.

Der Budgetnehmer kann sein Budget zeitlich flexibel verwenden und sich seinen Helfer selbst auswählen.

Es stellt einen Systemwechsel (Paradigmenwechsel) in der Unterstützung beeinträchtigter Menschen dar.

Durch das Persönliche Budget werden Betroffene zum Auftraggeber, Kunden oder Käufer für die benötigte Leistung und bestimmen als „Experte in eigener Sache“ was hilfreich und erforderlich ist.

DIE IDEE

Eigenverantwortung und Freiheit

Das bisherige Versorgungssystem für Menschen mit psychischen Erkrankungen, körperlichen/seelischen/geistigen Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen sollen ergänzt und erweitert werden.
Durch einen Systemwechsel (Paradigmenwechsel) – weg vom versorgt werden, hin zur größtmöglichen Eigenverantwortung und Freiheit – soll diesen Menschen die Möglichkeit gegeben werden selbstbestimmt und so frei wie möglich nach ihren eigenen Bedürfnissen leben zu können.

Durch das persönliche Budget kann ein neuer Weg gegangen werden, um die (durch die neue Sozialgesetzgebung) angestrebte Teilhabe – im Sinne von Selbstbestimmung – psychisch kranker Menschen wahr werden zu lassen.

Es entscheiden nicht mehr die Institutionen welche Leistungen Betroffene empfangen sollen, sondern die Hilfesuchenden wählen selbst, welche Unterstützung für sie in ihrem Alltag wichtig ist.

INITIATIVE INKLUSION

Was “Inklusion” bedeutet

Inklusion lässt sich als Weiterentwicklung von Integration betrachten. Das Wort stammt vom lateinischen inclusio ab und bedeutet einschließen – mit einbeziehen.

Dies bedeutet, nicht mehr die beeinträchtigten Menschen müssen ihre Bedürfnisse an die Gegebenheiten der Gesellschaft anpassen, sondern die Gesellschaft ist aufgefordert die Bedingungen so zu verändern, dass die Betroffenen gleichwertig auf allen Ebenen am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

Das Problem wird nicht mehr beim betroffenen Menschen, sondern in den einschränkenden gesellschaftlichen Bedingungen gesehen. Im Sinne der Inklusion werden körperliche/geistige/seelische Einschränkungen nicht als Makel sondern als ein gleichwertiger Ausdruck menschlichen Seins und als eine Bereicherung der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt verstanden.

Inklusion schafft die Voraussetzungen für mehr Individualität und Selbstbestimmung und fordert die Abkehr (staatlicher) Bevormundung von Menschen mit Behinderungen.

Ein Instrument zur Umsetzung der Inklusion ist das Persönliche Budget.